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   BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67   

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https://dejure.org/1969,250
BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67 (https://dejure.org/1969,250)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1969 - IV C 23.67 (https://dejure.org/1969,250)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - IV C 23.67 (https://dejure.org/1969,250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3
    Beachtlichkeit eines Flächennutzungsplans bei Außenbereichsvorhaben; Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1969, 262
  • DVBl 1969, 755
  • DÖV 1969, 645
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67
    Der Senat hat bereits in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - entschieden, daß aus einem Negativattest eine.
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mehrfach anerkannte, Beachtlichkeit der Flächennutzungspläne im Rahmen des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - [BVerwGE 18, 247] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - [BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]]) setzt unter anderem voraus, daß der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen positiv eine mit dem Vorhaben nicht zu vereinbarende Bestimmung trifft.
  • BVerwG, 15.03.1967 - IV C 205.65

    Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mehrfach anerkannte, Beachtlichkeit der Flächennutzungspläne im Rahmen des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG (vgl. dazu insbesondere das Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - [BVerwGE 18, 247] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1967 - BVerwG IV C 205.65 - [BVerwGE 26, 287 [BVerwG 15.03.1967 - IV C 205/65]]) setzt unter anderem voraus, daß der Flächennutzungsplan mit seinen Darstellungen positiv eine mit dem Vorhaben nicht zu vereinbarende Bestimmung trifft.
  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. für alle seine Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - und vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 -) ausgesprochen, daß in dem vorgenannten Rechtsbegriff zwei Regelungsbereiche enthalten sind, einmal - und im Vordergrund - die Abwehr wesensfremder Bebauung, also eine Regelung der Beziehung zwischen Bebauung und Boden, und zum anderen, das öffentliche Interesse der Erhaltung auch im optischen Eindruck schutzwürdiger Landschaftsteile.
  • BVerwG, 30.05.1968 - IV B 175.67

    Splittersiedlung im Zonenrandgebiet - Zweck des § 35 Abs. 2 Bundesbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1969 - IV C 23.67
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. für alle seine Beschlüsse vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - und vom 30. Mai 1968 - BVerwG IV B 175.67 -) ausgesprochen, daß in dem vorgenannten Rechtsbegriff zwei Regelungsbereiche enthalten sind, einmal - und im Vordergrund - die Abwehr wesensfremder Bebauung, also eine Regelung der Beziehung zwischen Bebauung und Boden, und zum anderen, das öffentliche Interesse der Erhaltung auch im optischen Eindruck schutzwürdiger Landschaftsteile.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Eine Zersiedelung ist vielmehr wegen des derzeit fehlenden Anschlusses gegeben und könnte allenfalls dann für erträglich gehalten werden, wenn sie mit Sicherheit innerhalb kurzer Zeit durch Anschluß an den Ortskern wieder eingefangen würde (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - [BRS 22, 124 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1979 - XV A 809/78

    Bauleitplanung: Mitwirkung befangener Ratsmitglieder im Planaufstellungsverfahren

    dazu BVerwG, Urt v 29.4.1964 - I C 30.62 -, BVerwGE 18, 247 ; v 15.1.1969 - IV C 23.67 -, DÖV 1969, 645 ; Grauvogel in: Kohlhammer, Komm zum BBauG, 31. Lieferung, Stand März 1978, § 5 Anm IX 3b.
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75

    Privilegierung eines Silos im Außenbereich

    Denn bei der Eigenart der Landschaft geht es nach der Rechtsprechung des Senats - auch und in erster Linie - um die "Beziehung zwischen Bebauung und Boden" (vgl. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80 S 1 (4)) und um "die qualitative Vereinbarkeit der geplanten Nutzungsweise des Vorhabens mit der naturgemäßen Nutzungsweise der Landschaft und damit des von dieser Landschaft geprägten Baugrundstücks selbst" (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 66 S 226 (227)).
  • BVerwG, 16.05.1974 - IV B 167.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Unzutreffend ist schließlich das Vorbringen der Beschwerde, das Berufungsurteil beruhe auf einer Abweichung von dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80).
  • BVerwG, 08.08.1972 - IV B 107.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Denn der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - (DÖV 1969, 645) darauf hingewiesen, daß die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung nicht schon deshalb entfalle, weil mehr oder weniger verläßlich zu erwarten sei, daß eine künftige bauliche Entwicklung die zunächst unorganische Bebauung später in einen organischen Zusammenhang auflösen werde.
  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 61.74

    Verfügung betreffend die Entfernung der Innenverschalung und der

    Übrigens hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß mehr oder weniger verläßliche Erwartungen bezüglich künftiger baurechtlich relevanter Entwicklungen eine derzeit bestehende Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht auszuschließen vermögen (vgl. u.a. Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - in DÖV 1969, 645 und Beschlüsse vom 26. Mai 1972 - BVerwG IV B 36.72 -, vom 8. August 1972 - BVerwG IV B 107.72 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG IV B 30.73 -).
  • BVerwG, 16.01.1978 - 4 B 186.77

    Bildung eines Ortskerns durch unterschiedliche Bebauung - Vorliegen einer

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht, wie die Beschwerde weiter geltend macht, von dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80) ab.
  • BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 15. Januar 1969 (- BVerwG IV C 23.67 - [DÖV 1969, 645]) ausgesprochen, daß die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung nicht schon deshalb entfalle, weil mehr oder weniger verläßlich zu erwarten sei, daß eine künftige bauliche Entwicklung die zunächst unorganische Bebauung später in einen organischen Zusammenhang auflösen werde.
  • BVerwG, 22.04.1976 - 4 B 53.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beeinträchtigung von

    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 15. Januar 1969 - BVerwG IV C 23.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 80).
  • VG Stade, 10.09.2003 - 2 B 1262/03

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Dies soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zumindest dann gelten, wenn der Planungswille der Gemeinde in den Darstellungen hinreichend konkretisiert ist, wenn also der Plan mit seinen Darstellungen positiv eine mit dem Vorhaben nicht zu vereinbarende Bestimmung trifft bzw. ein negativer Planungswille mit der erforderlichen Deutlichkeit entnommen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1969 - IV C 23.67 - BRS 22 Nr. 77).
  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 60.74

    Abbruchverfügung bezüglich einer zur Wochenendhütte umgestalteten Heuhütte -

  • BVerwG, 08.08.1974 - IV CB 59.74

    Abrissverfügung bezüglich einer Wochenendhütte - Errichtung unter Verwendung von

  • VG München, 21.02.2008 - M 11 K 07.2057

    Abgrenzung: Innen-/Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange

  • VG München, 14.05.2009 - M 11 K 08.4201

    Abgrenzung: Innen-/Außenbereich; topographische Verhältnisse; Straßen und Wege

  • VG München, 28.02.2008 - M 11 K 07.3794

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich

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